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Urteil: Viele Strompreiserh?hungen in Deutschland laut Europ?ischem Gerichtshof unwirksam

Viele Strom- und Gaskunden in Deutschland k?nnen sich m?glicherweise auf R?ckerstattungen aus vergangenen Preiserh?hungen von Energieversorgern freuen. Wie der Europ?ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am heutigen Donnerstag in einem Urteil bekanntgab, sind viele der Standardklauseln, auf Basis derer deutsche Stromanbieter in den vergangenen Jahren Preiserh?hungen durchgef?hrt haben, unwirksam. Statt dessen sind Energieversorger k?nftig gezwungen, Kunden bereits im Vorfeld detailliert ?ber die Gr?nde und H?he der Preisanpassungen zu informieren. Das Urteil entfaltet unmittelbare Wirkung und gilt r?ckwirkend auch f?r die vergangenen Jahre.

EuGH--Urteil betrifft vor allem Kunden in der teuren Grundversorgung

Geklagt hatten Haushaltskunden zweier Regionalversorger gegen automatische Preisanpassungen aufgrund von Stanard-Vertragsklauseln. Nachdem die Verfahren durch mehrere Instanzen gelaufen waren, entschied sich der Bundesgerichtshof, aufgrund der grunds?tzlichen Bedeutung des Streitfalls den EuGH einzuschalten. Die EU-Richter erkl?rten die deutsche Rechtspraxis, nach der die Preiserh?hungen rechtens gewesen w?ren, f?r europarechtswidrig. Neben umfassenden Informationspflichten betonten die Richter auch das Sonderk?ndigungsrecht von Verbrauchern im Falle von Preisanpassungen nach oben.

Viele Stromkunden bezahlen zu viel f?r ihren Strom

Die fragliche Praxis der Strompreiserh?hungen betrifft vor allem Kunden in den ohnehin sehr teuren Grundversorgungstarifen der regionalen Anbieter. Diese bezahlen schon von Haus deutlich mehr f?r Strom und Gas als eigentlich notwendig. Ein individueller Stromvergleich gibt Aufschluss ?ber das jeweilige Einsparpotenzial vor Ort.

vom 23.10.2014

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