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Strompreiserh?hungen 2014: Im Fr?hjahr heben 46 Anbieter die Preise an

Nachdem Ende des vergangenen Jahres bereits Strompreiserh?hungen f?r 2014 von einem Drittel der rund 1000 deutschen Stromanbieter angek?ndigt worden waren, folgen mit Verz?gerung jetzt weitere Versorger. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS unter Berufung auf den Branchendienst Verivox meldet, stehen zum jetzigen Zeitpunkt f?r M?rz und April bereits 46 weitere Preiserh?hungen fest, in der Spitze betragen diese bis zu 11 Prozent. Durchschnittlich werden die Strompreise bei diesen Anbietern immerhin um 5,7 Prozent angehoben. Betroffen sind sowohl Grundversorgungs- als auch Sondertarife mit Vertragslaufzeit. Ein dreik?pfiger Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden kann mit einer Mehrbelastung von j?hrlich 50 Euro rechnen.

Strompreiserh?hungen trotz fallender Beschaffungskosten

Begr?ndet werden die Strompreiserh?hungen unisono mit den gestiegenen Belastungen durch die drastisch angestiegene EEG-Umlage 2014. Die ?kostromumlage und weitere Kostensteigerungen auf Seiten der Stromanbieter f?hren zu der aus Verbrauchersicht ?beraus ?rgerlichen Situation, dass die Gro?handelspreise f?r Strom zwar seit Monaten stagnieren oder sogar fallen, dies aber nicht in Form sinkender Strompreise auf die privaten Stromrechnungen durchschl?gt. Anders als f?r eine steigende Zahl von Unternehmen gibt es f?r Privatkunden, unabh?ngig vom gew?hlten Stromtarif, keine Chance, der EEG-Umlage auszuweichen. Die Politik ist aktuell bem?ht, die ?kostromf?rderung zu reformieren und dadurch die Strompreiserh?hungen zuk?nftig zumindest abzumildern.

Was tun, wenn eine Strompreiserh?hung in den Briefkasten flattert?

Eine Strompreiserh?hung anzufechten, ist so gut wie unm?glich, es sei denn, der Stromanbieter leistet sich einen drastischen Formfehler. Der einzige Trumpf, der Verbrauchern damit bleibt, ist ein Stromanbieterwechsel. F?r viele Kunden, die noch in der teuren Grundversorgung des lokalen Versorgers stecken, ist dies sowieso jederzeit m?glich, da es keine Vertragslaufzeiten zu beachten gibt. Wer in einem Vertrag mit Laufzeit und K?ndigungsfrist eine Preiserh?hung erh?lt, kann problemlos von seinem Sonderk?ndigungsrecht Gebrauch machen, nur sollte man eine Entscheidung dar?ber m?glichst nicht auf die lange Bank schieben. Ein Preiserh?hungsschreiben eines Stromanbieters muss per Gesetz allersp?testens sechs Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich kommuniziert werden. Viele Versorger reizen diese Pflicht bis zum letzten Tag aus. Vier Wochen muss man zwischen Stromvergleich und dem Abschluss des Stromanbieterwechsels nach wie vor einplanen, wobei die Formalit?ten inklusive K?ndigung des Altvertrags komplett zwischen den Versorgern abgewickelt werden, hier also kein zus?tzlicher Aufwand anf?llt. Sobald ein Anbieterwechsel ?ber die B?hne gegangen ist, erh?lt der Stromkunde ein Begr??ungsschreiben seines neuen Versorgers, der ab dem Moment auch die monatlichen Abschlagszahlungen sowie die Rechnungsstellung durchf?hrt.

vom 20.02.2014

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