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Neue Verordnung: Mehr Transparenz bei Strom- und Gaspreisen

Das Bundeskabinett hat eine Erweiterung der Grundversorgungsverordnung (GVV) Strom und Gas gebilligt, der zufolge die Anbieter k?nftig alle Kostenbestandteile des Strom- und Gaspreises ausweisen sollen. K?nftig soll in den Vertragsbedingungen und im Internet der Grundversorgungspreis zusammen mit den kalkulatorisch einflie?enden stattlichen Abgaben und Umlagen dargestellt werden. Beim Strompreis sollen zus?tzlich auch die in die Preiskalkulation einflie?enden Netznutzungsentgelte ausgewiesen werden. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht durch die neue Darstellungsweise eine deutlich h?here Transparenz f?r die Kunden gegeben. Durch die bessere Vergleichbarkeit von Preisen werde insgesamt der Wettbewerb gest?rkt. Ein aussagekr?ftiger Stromvergleich soll so deutlich vereinfacht werden.

Verband: Umsetzung der Verordnung in der Praxis schwierig

Der Bundesverband der neuen Energiewirtschaft (bne e.V.) begr??t grunds?tzlich das Anliegen der neuen Verordnung, die Transparenz f?r Energiekunde zu erh?hen. Jedoch sieht man deren Umsetzung kritisch: Dem bne zufolge werden die Gas- und Stromanbieter die neuen Vorgaben nicht einhalten k?nnen, weil die Ver?ffentlichung der Netznutzungsentgelte nicht rechtzeitig und verl?sslich erfolge. Vielmehr geben mehr als die H?lfte aller Verteilnetzbetreiber zum 15. Oktober nur vorl?ufige Netzentgelte f?r das folgende Jahr bekannt und ?ndern diese dann oft kurzfristig noch einmal. Daher fordert der bne, dass die Netzbetreiber zu einer verbindlichen Bekanntgabe der Netzentgelte zum 15. Oktober eines Jahres verpflichtet werden. Der bne fordert daher die Bundesregierung auf, das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entsprechend anzupassen.

vom 08.09.2014

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Leserkommentare zu Verordnung: Mehr Transparenz bei Strom- und Gaspreisen

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Es ist 1 Kommentar zu "Neue Verordnung: Mehr Transparenz bei Strom- und Gaspreisen" vorhanden:

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht
von Fritz70 am 09.09.2014 um 14:23

Das ist ja mal wieder typisch. Ein gut gemeintes Anliegen geht an der Praxis vorbei und wird so verpuffen, weil jemand die Praxis außer Acht gelassen hat. Schade eigentlich.

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