Gerichtsentscheidung: AKW-Betreiber vor Milliarden-R?ckzahlungen bei Brennelementesteuer
Die gro?en Stromanbieter d?rfen sich m?glicherweise ?ber Milliardenr?ckzahlungen vom Staat freuen. Das Finanzgericht Hamburg h?lt die 2011 vom Bundestag beschlossene Brennelementesteuer f?r rechtswidrig und ordnete die vorl?ufige R?ckzahlung von 2,2 Milliarden Euro an die Betreiber von Atomkraftwerken an. Geklagt hatten die Energieriesen RWE und E.ON.
Finale Entscheidung ?ber Brennelementesteuer in Karlsruhe und Br?ssel
Die Hamburger Richter halten die Praxis weder f?r mit deutschem Verfassungsrecht noch mit europ?ischem Recht f?r vereinbar. Dennoch hat das Urteil keinen finalen Charakter. Gegen die Anordnung, den Konzernen Geld zur?ckzuerstatten, kann von Staatsseite Beschwerde eingelegt werden. Au?erdem sind sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Europ?ischen Gerichtshof weitere Klagen zum gleichen Thema anh?ngig, so dass in den n?chsten Monaten Grundsatzentscheidungen erwartet werden. Sollte das Urteil aus Hamburg im Grundsatz Bestand haben, sparen die Kraftwerksbetreiber je nach Laufzeit der einzelnen Atommeiler in den n?chsten Jahren weitere Milliardenbetr?ge.
Einf?hrung der Brennelementesteuer Teil des Atomkompromisses
Die Brennelementesteuer war 2010 als Teil des Pakets zum Atomausstieg beschlossen und 2011 eingef?hrt worden. Befristet bis zum Jahr 2016, sollte ein Teil der Gewinne aus den Atomkraftwerken durch die Steuer abgesch?pft werden, daf?r sollten AKWs l?nger am Netz bleiben d?rfen als urspr?nglich geplant. Die Brennelementesteuer wird erhoben auf frisches Uran und Plutonium, das in regelm??igen Abst?nden f?r die Produktion von Atomstrom ben?tigt wird. Zum Zeitpunkt der Einf?hrung der Steuer schien die zus?tzliche Steuerbelastung gegen?ber einer l?ngeren Laufzeit ein akzeptabler Kompromiss zu sein. Seit dem ist allerdings der Strompreis im Gro?handel signfikant gefallen, was den Betrieb von AKWs wie von anderen konventionellen Kraftwerken deutlich weniger attraktiv macht. Die Brennelementesteuer war auch der Grund, aus dem E.ON in den vergangenen Wochen entschieden hat, das AKW Grafenrheinfeld vorzeitig stillzulegen.
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