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EuGH-Urteil zu ?kostromf?rderung: Keine Pflicht zur F?rderung von ausl?ndischem ?kostrom

Gro?e Erleichterung in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten der Europ?ischen Union. In einem mit gro?er Spannung erwarteten Urteil des Europ?ischen Gerichtshofs (EuGH), das heute ver?ffentlicht wurde, entschieden die Richter, dass die Mitgliedsstaaten nicht verpflichtet sind, aus dem Ausland importierten ?kostrom die gleiche F?rderung zuteil werden zu lassen wie im Inland produzierten Strom. Anlass des Richterspruchs war eine Klage des finnischen Stromproduzenten Alands Vindkraft, der sich in Schweden benachteiligt sah und an den dortigen Subventionen hatte partizipieren wollen.

Anderslautendes Urteil h?tte Ende des deutschen EEG bedeutet

Das Urteil war alles andere als eine Selbstverst?ndlichkeit, nachdem die Generalanwaltschaft zu Jahresbeginn im Sinne des finnischen Unternehmens argumentiert hatte. In vielen F?llen folgen die EU-Richter den Empfehlungen des Generalanwalts. F?r Deutschland h?tte ein entgegengesetztes Urteil die gerade erst beschlossene EEG-Reform hinf?llig werden lassen. Die ?kostromreform war unter anderem mit dem Ziel auf den Weg gebracht worden, den weiteren Anstieg von EEG-Umlage und Strompreis in Deutschland zu bremsen. H?tte der EuGH im Sinne des finnischen Unternehmens entschieden, w?re auch Deutschland verpflichtet gewesen, im Ausland produzierten Strom aus regenerativen Quellen zu f?rdern. In diesem Fall bef?rchteten Experten Mehrbelastungen im hohen einstelligen Millardenbereich pro Jahr, die letztlich von den Stromkunden zu tragen gewesen w?ren. Dadurch w?ren entweder die Strompreise in unkontrollierbare H?hen geklettert oder aber die ?kostromf?rderung h?tte komplett umgestellt werden m?ssen.

vom 01.07.2014

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