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Strompreise: Die n?chste Erh?hungswelle rollt

Insgesamt 75 Strom-Grundversorger haben zum Februar, M?rz und April 2017 Erh?hungen der Strompreise um durchschnittlich 3,4 Prozent angek?ndigt bzw. durchgef?hrt. Darunter ist auch der schwedische Konzern Vattenfall, der in Hamburg und Berlin eine Erh?hung der Grundversorgungstarife um drei bzw. vier Prozent zum 1. April 2017 angek?ndigt hat. Betroffen sind insgesamt rund sieben Millionen Haushalte, wobei ein vier-Personen-Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch mit Mehrkosten von durchschnittlich 42 Euro belastet wird. Bereits zum 1. Januar 2017 hatten 354 Grundversorger die Strompreise erh?ht. Immer mehr Stromanbieter f?hren ihre Preiserh?hungen statt wie bisher zum Jahreswechsel nun im Fr?hjahr durch. Experten rechnen mit der Ank?ndigung weiterer Preiserh?hungen in den n?chsten Wochen, da rund die H?lfte aller Stromanbieter noch gar keine Preisma?nahmen kommuniziert haben, aber alle Anbieter von den gestiegenen Kosten f?r die EEG-Umlage und die um rund acht Prozent gestiegenen Netzentgelte betroffen sind. Demgegen?ber sind die Beschaffungskosten jedoch gefallen.

Strom-Grundversorgungstarife auf Rekordniveau

Der Strom im Grundversorgungstarif kostet bundesweit f?r einen Durchschnittshaushalt aktuell 1.223 Euro pro Jahr. Das sind zwei Prozent mehr als noch vor zw?lf Monaten. Dabei ist auch das Ersparnispotential durch einen Anbieterwechsel in den letzten zehn Jahren von durchschnittlich 190 Euro auf 380 Euro pro Jahr gestiegen (berechnet auf Basis der Fairness-Kriterien der Stiftung Warentest). Verbraucher, die in diesen Tagen ein Preiserh?hungsschreiben erhalten, sollten daher einen Vergleich der Strompreise vornehmen und in einen g?nstigen Tarif eines neuen Anbieters wechseln. Der Wechsel ist einfach beauftragt und vollkommen unkompliziert, da der neue Anbieter alle Formalit?ten f?r den Kunden ?bernimmt. Wer schon einmal den Stromanbieter gewechselt hatte, sollte bei der Ank?ndigung einer Preiserh?hung von seinem Sonderk?ndigungsrecht Gebrauch machen und sich umgehend einen neuen Anbieter suchen.

vom 14.02.2017

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