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Das neue EEG 2023 bringt Verbesserungen f?r Photovoltaikanlagen

Das neue EEG 2023 bringt Verbesserungen f?r Photovoltaikanlagen

Ziel ist der massive Ausbau der Solarenergie

Das ?berarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), das seit Januar 2023 vollst?ndig in Kraft ist, hat zum Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland massiv voranzutreiben. Laut den Vorgaben sollen bis 2023 9 Gigawatt und ab 2026 sogar 22 Gigawatt zus?tzliche Photovoltaik-Leistung pro Jahr ans Netz gehen. Etwa die H?lfte davon ist f?r Solaranlagen auf D?chern vorgesehen, w?hrend die andere H?lfte durch Freifl?chenanlagen erreicht werden soll. Damit will die Bundesregierung eine gro?e Zahl neuer PV-Anlagen in Deutschland erschlie?en.

Vereinfachter Netzanschluss ab 2025

Um diesen ambitionierten Ausbau zu erreichen, wurden mit dem EEG 2023 einige Erleichterungen f?r den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen beschlossen. Ab 2025 m?ssen die Netzbetreiber den Anschluss interaktiv ?ber ein Online-Portal erm?glichen, das standardisierte Netzanfragen erlaubt. Zudem werden Fristen vorgegeben, innerhalb derer die Anfragen von den Netzbetreibern beantwortet werden m?ssen. Allerdings wird dieses vereinfachte Verfahren voraussichtlich erst in einigen Jahren nutzbar sein.

Verbesserungen f?r bestehende Anlagen

F?r bestehende Anlagen bringt das neue EEG ebenfalls Verbesserungen: Durch den vollst?ndigen Wegfall der EEG-Umlage kann bei einigen Anlagen der bisher n?tige Erzeugungsz?hler eingespart werden. Auch gemietete Z?hler k?nnen nun bei vielen Anlagen wieder ausgebaut werden. Die Abrechnung des eingespeisten Stroms wird durch das Entfallen der Umlage vereinfacht. Wichtig ist, dass bestehende Anlagen unabh?ngig vom neuen EEG weiterhin die garantierte Einspeiseverg?tung nach den bei Inbetriebnahme geltenden S?tzen erhalten.

Neue Konditionen f?r Anlagen ab 2023

F?r alle Photovoltaikanlagen, die ab 2023 neu in Betrieb genommen werden, gelten verbesserte Rahmenbedingungen. Die bisherige Begrenzung der Einspeiseleistung auf maximal 70 Prozent der installierten Leistung wurde abgeschafft. Damit k?nnen neue Anlagen ihre gesamte Erzeugung ins Netz einspeisen. Zudem wurde die j?hrliche Absenkung der Verg?tungss?tze, die sogenannte Degression, bis Anfang 2024 ausgesetzt. Anlagen, die 2023 in Betrieb gehen, erhalten daher die volle Einspeiseverg?tung unabh?ngig vom genauen Inbetriebnahmetermin.

Die Verg?tungss?tze selbst sind f?r neue Anlagen angehoben worden. Bei Eigenversorgungsanlagen bis 10 Kilowatt Peak liegt der Satz nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde, oberhalb 10 Kilowatt Peak bei 7,1 Cent. Noch h?her sind die S?tze bei Volleinspeisung: Hier gibt es bis 10 Kilowatt Peak 13,0 Cent pro Kilowattstunde, dar?ber hinaus 10,9 Cent. Neu ist auch, dass Photovoltaikanlagen mit bis zu 20 Kilowatt Peak Leistung jetzt eine EEG-F?rderung erhalten k?nnen, selbst wenn sie wegen fehlender Eignung des Daches ersatzweise im Garten aufgestellt werden.

Empfehlungen f?r Interessenten

Angesichts der umfangreichen Neuregelungen und der hohen Nachfrage nach Photovoltaik empfiehlt es sich, den Bau einer neuen Anlage fr?hzeitig zu planen. Wichtig ist es auch, sich kontinuierlich ?ber weitere ?nderungen auf dem Laufenden zu halten, beispielsweise in steuerlicher Hinsicht. Unabh?ngig vom EEG ist und bleibt der Eigenverbrauch des Solarstroms in den meisten F?llen wirtschaftlicher als die Volleinspeisung. Bevor man sich f?r ein Angebot entscheidet, sollte man zudem die angebotenen Garantie- und Versicherungsbedingungen genau pr?fen.

vom 21.08.2023

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