Medien: Bundesregierung und EU-Kommission legen ?kostromstreit weitgehend bei
Bundesregierung und Europ?ische Kommission haben offenbar ihren monatelangen Streit um die Verg?nstigungen f?r die deutsche Industrie im Zusammenhang mit der EEG-Umlage beigelegt und sich bei verschiedenen Streitpunkten auf Kompromisse verst?ndigt. Das melden ?bereinstimmend verschiedene Medien. Letzte Details w?rden demnach in den kommenden Tagen verhandelt. Der von der Bundesregierung vorgesehene Zeitplan f?r eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kann somit eingehalten werden.
Moderate Reduktion der Verg?nstigungen
Bem?ngelt wurde von Seiten der Europ?ischen Kommission, dass eine steigende Zahl von deutschen Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage, die in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen ist, ganz oder teilweise befreit ist. In diesem Jahr summieren sich die Rabatte f?r die deutsche Industrie auf ?ber 5 Milliarden Euro. Br?ssel sieht in den Ausnahmeregelungen unerlaubte Beihilfen f?r die deutsche Industrie und hat Ende 2013 ein entsprechendes Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt. Da eine Einigung noch nicht abzusehen war, hatte Deutschland vor drei Wochen zur Fristwahrung Gegenklage eingereicht. Die sich jetzt abzeichnenden Kompromisse sehen vor, dass die Verg?nstigungen f?r Unternehmen im Kern erhalten bleiben, die Rabatte aber unter dem Strich um etwa eine Millarde Euro reduziert werden m?ssen.
EEG-Umlage f?r energieintensive Branchen wird gedeckelt
Eine Zahl von 60 Branchen wird von der Europ?ischen Union bereits heute als energieintensiv eingestuft und besitzt damit ein grunds?tzliches Anrecht auf Beihilfen. Zu den Branchen, f?r die seitens der EU Rabatte bei der ?kostromf?rderung akzeptiert werden, geh?ren etwa Stahl, Papier, Aluminium, Chemie sowie eine Reihe weiterer produzierender Gewerbe. Diese Branchen sollen in etwa ein F?nftel der EEG-Umlage zahlen. Bei Gro?verbrauchern, etwas aus der Aluminiumbranche, die einen Stromverbrach von ?ber 100 Gigawattstunden haben, entf?llt die Belastung weiterhin so gut wie vollst?ndig. Ungekl?rt ist allerdings noch, wie mit m?glichen R?ckforderungen f?r Rabatte der Vorjahre umgegangen wird, hier m?ssen die Details noch festgelegt werden. Positive Nachrichten gibt es f?r Unternehmen schlie?lich noch zum Thema Eigenstromproduktion. Das sogenannte Eigenstromprivileg, nach dem selbst produzierter und verbrauchter Strom von der ?kostromumlage befreit ist, soll fast ohne Abstriche erhalten bleiben.
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